§Kostenübernahme: Urteil des Bundesgerichtshofs unterstützt u.a. auch private Auftraggeber.
Der Bundesgerichtshof BGH bestätigt, dass die Kosten für einen Detektiveinsatz Teil der Prozesskosten, sowohl im Privatbereich, als auch im Wirtschaftsbereich, sind. Und die muss im Streitfall vor Gericht die unterlegene Partei zahlen. Voraussetzung: „wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war.“ Wenn also beispielsweise ein Mann seine Exfrau beobachten lässt, weil sie seiner Meinung nach ungerechtfertigt nachehelichen Unterhalt von ihm verlangt, und er Recht bekommt, dann hat sie auch die Ermittlungskosten der Detektei zu tragen.
(Quelle: dpa)
Nachfolgend haben wir eine Sammlung von Gerichtsurteilen zur Erstattung der Detektivkosten aus dem Wirtschafts- und Privatbereich für Sie zusammengestellt.
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